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Aufgeklärt - Spektakuläre Kriminalfälle

Axel Petermann hat als Ermittler viele Mordfälle gelöst. ZDF/Bernd Reufels
Axel Janzen zeigt Katinka Keckeis den Bremer Frauenvollzug. ZDF/Tiemo Fenner
Katinka Keckeis will wissen, wie ein Frauengefängnis organisiert ist. ZDF/Tiemo Fenner
Psychologin Katinka Keckeis arbeitet in der JVA Wien mit gefährlichen Straftätern. ZDF/Bernd Reufels
Axel Petermann schaut sich die alten Fallakten an. ZDF/Tiemo Fenner
Axel Petermann im Bayerischen Staatsarchiv in München. ZDF/Tiemo Fenner
Ermittler-Duo Profiler Axel Petermann und Psychologin Katinka Keckeis. ZDF/Bernd Reufels

Motiv Eifersucht? Der Fall Ingrid van Bergen

Recht und Kriminalität D 2019, 45′

Inhalt

Am 3. Februar 1977 um 1.30 Uhr geht bei der Polizei in Starnberg ein Anruf ein. Ein Mann sei angeschossen worden. Die Anruferin ist keine Geringere als Schauspielerin Ingrid van Bergen. Der Verletzte: ihr Geliebter Klaus Knaths. Die Tatwaffe: eine Smith & Wesson, Kaliber 38. Drei Mal hat sie auf den 33-Jährigen geschossen, zwei Mal trifft sie. Der letzte Schuss ist tödlich. Klaus Knaths stirbt um 1.58 Uhr vor der Starnberger Villa. Am 20. Juli 1977 beginnt der Prozess gegen Ingrid van Bergen. Die Verhandlung soll nun die Wahrheit ans Licht bringen. Seit Monaten wird über die Tat spekuliert, jedes Detail gedruckt und ausgeschlachtet. Jetzt warten Hunderte Schaulustige vor dem Münchner Justizpalast auf Einlass, Polizisten halten die aufgeregte Menge in Schach. Journalisten aus Print, Funk und Fernsehen sind da, um über den Prozess zu berichten. Angeklagt ist die 45-Jährige wegen Totschlags, doch das Gericht schließt nicht aus, sie auch wegen Mordes zu verurteilen. Wie wird das Urteil lauten? War es tatsächlich eine Affekttat und damit Totschlag? Oder war es Mord aus Heimtücke? Dann folgt das Urteil: Ingrid van Bergen wird wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Die Richter sprechen der Angeklagten verminderte Schuldfähigkeit zu und folgen den Einschätzungen der Sachverständigen. Als Motiv für die Tat sieht das Gericht vor allem die ständigen Demütigungen durch den Geliebten und die Eifersucht der Angeklagten.

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